PPWR-Ratgeber · Stand: Oktober 2026
Eigenmarken und LEH: Wer stellt die PPWR-Konformitätserklärung aus?
Kurz gesagt
Die Konformitätserklärung stellt der Erzeuger der Verpackung aus. Das ist, wer die Verpackung herstellt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen lässt. Bei Eigenmarken des LEH kann das der Händler sein, bei deinen eigenen Marken bist du es. In der Praxis lässt der LEH die DoC oft trotzdem vom Zulieferer erstellen. Klärt das im Vertrag. Die Nachweise dahinter brauchst du als Zulieferer in jedem Fall.
Viele Lebensmittelbetriebe beliefern den LEH mit beidem: Artikeln unter eigener Marke und Artikeln unter der Handelsmarke des Kunden. Mit der PPWR stellt sich deshalb die Frage, wer für welche Verpackung die Konformitätserklärung ausstellt und unterschreibt.
Drei typische Konstellationen
| Konstellation | Wer ist typischerweise Erzeuger? | Was du brauchst |
|---|---|---|
| Eigene Marke, eigene Abpackung | Du | Eigene Konformitätserklärung plus alle Nachweise der Komponenten |
| Handelsmarke des LEH | Oft der Händler, in der Praxis häufig dennoch du als Zulieferer | Alle Nachweise der Komponenten, und oft die DoC selbst, wenn der Kunde das so verlangt |
| Zugekaufte, fertig verpackte Ware | Der Vorlieferant oder Markeninhaber | Dessen Konformitätserklärung, am Artikel abgelegt und auffindbar |
Die Tabelle ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Wer im konkreten Fall Erzeuger ist und wer die DoC ausstellt, hängt vom Einzelfall und vom Liefervertrag ab. Viele LEH-Kunden lassen die Erklärung trotz Handelsmarke vom Zulieferer erstellen. Haltet die Rolle und den Ablauf ausdrücklich im Vertrag fest.
Die Nachweise brauchst du immer
Egal wer unterschreibt: Die Erklärung ist nur so gut wie die Unterlagen dahinter. Und die liegen meist bei dir, denn du kennst die Verpackungskomponenten und ihre Lieferanten.
- Stückliste der Verpackung je Verkaufsartikel
- Lieferantenerklärungen und Laborberichte je Komponente
- Angaben zu Material, Gewicht, Schwermetallen und bei Lebensmittelkontakt zu PFAS
- Eine nachvollziehbare interne Prüfung und Freigabe
So klärst du es mit deinem Kunden
- Frag nach den Lieferantenanforderungen deines LEH-Kunden zur PPWR.
- Kläre je Artikelgruppe, wer die Konformitätserklärung ausstellt.
- Vereinbare Format und Weg, auf dem du Nachweise lieferst.
- Lege fest, wie Änderungen an Verpackung oder Lieferant gemeldet werden.
So hilft PlanPakt
PlanPakt hält je Verkaufsartikel fest, in welcher Rolle du handelst: Eigenproduktion, Eigenmarke oder Zukauf. Stückliste, Lieferantenerklärungen und Laborberichte hängen am Artikel. So lieferst du deinem Kunden die Unterlagen, die er für seine Erklärung braucht, oder erstellst die Erklärung selbst.
Das PPWR-Modul ist eigenständig buchbar. Wenn du später die Feinplanung dazunimmst, sind deine Artikel und Stücklisten schon angelegt.
Primärquelle: Verordnung (EU) 2025/40 auf EUR-Lex. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Prüfe Einzelfälle mit deinem Kunden oder deinem Beauftragten. PlanPakt ist Anbieter einer PPWR-Software.