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PPWR-Ratgeber · Stand: Oktober 2026

PPWR-Konformitätserklärung: Was nach Anhang VIII hineingehört

Kurz gesagt

Die EU-Konformitätserklärung für Verpackungen folgt dem Muster in Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40. Sie hat acht Punkte: Kennung der Verpackung, Name und Anschrift des Erzeugers, Alleinverantwortungsklausel, Gegenstand der Erklärung, erfüllte EU-Rechtsakte, zugrunde gelegte Normen oder Spezifikationen, gegebenenfalls die notifizierte Stelle sowie Ort, Datum und Unterschrift.

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR grundsätzlich. Verpackungen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Erzeuger ihre Konformität bewertet und eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt hat (Art. 38 und 39). Die Erklärung muss die zum Ausstellungsdatum anwendbaren Anforderungen abdecken. Stand August 2026 sind das vor allem die Stoffbeschränkungen aus Art. 5; weitere Produktanforderungen folgen gestaffelt. Für viele Lebensmittelbetriebe ist das neu: Bisher kannten sie Konformitätserklärungen vor allem für Lebensmittelkontaktmaterialien.

Die acht Pflichtangaben im Überblick

Nr. Angabe Was hineingehört
1 Kennung der Verpackung Eine eindeutige Kennung der Verpackung, in der Praxis die Artikel- oder Produktkennung. Dazu eine Nummer der Erklärung selbst.
2 Name und Anschrift des Erzeugers Vollständige Anschrift des Erzeugers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten, so dass Behörden ihn direkt erreichen.
3 Alleinverantwortung Der feste Satz: „Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Erzeuger.“ Nicht umformulieren.
4 Gegenstand der Erklärung Welche Verpackung genau gemeint ist, mit Kennung zur Rückverfolgbarkeit und einer Beschreibung der Verpackung.
5 Erfüllte EU-Rechtsakte Verweis auf die Verordnung (EU) 2025/40 und gegebenenfalls weitere Rechtsakte. Aus der Erklärung muss die Erfüllung der Anforderungen aus Art. 5 bis 12 hervorgehen.
6 Normen und Spezifikationen Welche harmonisierten Normen, gemeinsamen Spezifikationen oder anderen technischen Spezifikationen zugrunde gelegt wurden. Zur PPWR gibt es derzeit keine harmonisierten Normen; dann ist nichts anzugeben bzw. das gehört in die technische Dokumentation.
7 Notifizierte Stelle Nur falls anwendbar. Beim üblichen Verfahren der internen Fertigungskontrolle (Modul A) entfällt dieser Punkt.
8 Zusätzliche Angaben und Unterschrift „Unterzeichnet für und im Namen von“, Ort und Datum der Ausstellung sowie Name, Funktion und Unterschrift.

Wo in der Praxis die Arbeit liegt

Das Formular selbst ist kurz. Aufwendig ist, was dahinter stehen muss: Für jede Verpackungskomponente brauchst du belastbare Angaben deiner Lieferanten, etwa zu Material, Schwermetallen und bei Lebensmittelkontakt zu PFAS. Erst wenn diese Nachweise je Verkaufsartikel vollständig sind, kannst du die Erklärung guten Gewissens unterschreiben.

  • Stückliste der Verpackung je Verkaufsartikel: welche Schale, welche Folie, welches Etikett
  • Lieferantenerklärungen und Laborberichte je Komponente
  • Interne Prüfung und Freigabe, idealerweise nach dem Vier-Augen-Prinzip
  • Neue Prüfung, wenn sich Stückliste oder Lieferant ändern

Häufige Fehler

  • Die Alleinverantwortungsklausel wird umformuliert oder abgeschwächt.
  • Die Kennung passt nicht eindeutig zum Artikel, die Erklärung lässt sich bei einer Anfrage nicht zuordnen.
  • Ein Grenzwert aus dem Gesetz wird als Messwert gelesen. Eine Erklärung, die nur den Grenzwert zitiert, ist kein Laborergebnis.
  • Nach einem Lieferantenwechsel gilt noch die alte Erklärung.

So hilft PlanPakt

PlanPakt erstellt Konformitätserklärungen nach dem Muster aus Anhang VIII direkt aus Stückliste und Lieferantennachweisen, mit Briefkopf, Unterzeichner und Versionen. Eine optionale Vorprüfung zeigt dir bei Lieferanten-DoCs, welche der acht Angaben fehlen oder unklar sind.

Das PPWR-Modul ist eigenständig buchbar. Wenn du später die Feinplanung dazunimmst, sind deine Artikel und Stücklisten schon angelegt.

Zur PPWR-Software Zur Feinplanung

Primärquelle: Verordnung (EU) 2025/40 auf EUR-Lex. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Prüfe Einzelfälle mit deinem Kunden oder deinem Beauftragten. PlanPakt ist Anbieter einer PPWR-Software.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Wer stellt die PPWR-Konformitätserklärung aus?

Der Erzeuger der Verpackung. Das ist, wer die Verpackung herstellt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen lässt. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Erklärung.

Brauche ich eine notifizierte Stelle?

In der Regel nicht. Die Konformitätsbewertung nach Art. 38 PPWR läuft über die interne Fertigungskontrolle (Modul A, Anhang VII). Punkt 7 der Erklärung füllst du nur aus, wenn tatsächlich eine notifizierte Stelle beteiligt war.

Reicht eine Erklärung für mehrere Rechtsakte?

Ja. Gelten für eine Verpackung mehrere EU-Rechtsakte, die eine Konformitätserklärung verlangen, stellst du eine einzige Erklärung aus (Art. 39 Abs. 3 PPWR).

Was ist der Unterschied zur technischen Dokumentation?

Die Konformitätserklärung ist die kurze, unterschriebene Aussage nach Anhang VIII. Prüfberichte, Lieferantenerklärungen und Berechnungen liegen in der technischen Dokumentation nach Anhang VII. Beides musst du auf Anfrage vorlegen können.

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